Expertenrat

Können wir Fördermittel für einen barrierefreien Badumbau beantragen?

Frage von Irmgard G. am 09.09.2018 

Wir möchten unser Bad sanieren. Ein Teil, z. B. die bodengleiche Dusche, die rutschhemmenden Fliesen und die erforderliche Raumgröße würde unter die förderfähigen Maßnahmen fallen. Kann dies dann auch bezuschusst werden? Wenn ja, was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten? Reicht es, wenn man die betreffenden Positionen kennzeichnet? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern die Arbeiten den Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entsprechen, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten beantragen. Möglich ist das ganz einfach über das online Zuschussportal der KfW. Die Rechnungen müssen in deutscher Sprache vorliegen, die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechenden Arbeitsleistungen enthalten. Sie müssen außerdem die Adresse des Investitionsobjektes und die Steuernummer der ausführenden Firma aufführen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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