Falls ich einen positiven Bescheid der BAFA erhalte und ich nicht mit der Fördersumme zufrieden bin, kann ich dann zurücktreten?
Ja, Sie können auf die Förderung verzichten und später einen neuen Antrag stellen. Bei BEG-Anträgen für das gleiche Vorhaben gilt dabei eine Sperrfrist von sechs Monaten. Wechseln Sie beispielsweise von der Zuschuss- in die Kreditvariante oder beantragen Mittel für ein anderes Vorhaben, kommt die Sperrfrist nicht zum Tragen.