Müssen Antragstellung und Verwendungsnachweis für das BAFA ebenfalls durch einen Energie-Effizienz-Berater erfolgen? Wir haben ein Angebot für je Antragstellung zu 250 Euro und je Verwendungsnachweis zu 250 Euro erhalten. Werden diese Kosten auch mit je 80 % gefördert?
Geht es um die BAFA-Förderung für die Energieberatung, übernimmt der Experte die Beantragung selbst. Er erhält auch die Fördersumme und stellt Ihnen eine um bis zu 80 Prozent reduzierte Rechnung aus.
Bei der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen Sie die Förderung selbst. Dafür benötigen Sie außer bei der Förderung für einen Heizungstausch eine technische Projektbeschreibung von einem Energie-Effizienz-Experten. Nach Abschluss der Maßnahme bekommen Sie vom Experten außerdem einen technischen Projektnachweis, mit dem Sie sich die Förderung auszahlen lassen können. Die Kosten für den Berater sind dabei mit förderbar.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.