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Expertenrat

Welche Möglichkeiten habe ich, Sanierungsarbeiten an unserem Haus fördern zu lassen? Kann ich BEG- und KfW-Mittel kombinieren?

Frage von Karl-Heinz H. am 21.01.2021 

Ich habe eine Frage zur BAFA-Heizungsförderung in Kombination mit der KFW-Förderung zum Effizienzhaus 100 (KfW). Es geht um ein Wohngebäude-Altbau (eine Wohneinheit) und die Zuschuss-Variante: Heizungsaustausch (Erneuerbare Energien) mit anderen Sanierungsmaßnahmen zum Ziel: Effizienzhaus 100 (KfW). Mir sind die Möglichkeiten im Jahre 2021 nicht ganz klar:

A) Besteht im ersten Halbjahr diese Variante (bis 30.06.21):
- Förderung des Heizungsaustausches als Einzelmaßnahme (BEG EM) bei der BAFA (mit entsprechenden Zuschussätzen)
+ ggf. Sanierungsfahrplan (iSFP)-Zuschuss (5%) bei der BAFA
+ Zuschuss-Förderung der KfW für die übrigen Sanierungsmaßnahmen (hier: Zuschuss: 27,5 % - förderfähige Kosten: 120 T€)
+ ggf. kein Sanierungsfahrplan (iSFP)-Zuschuss (5%) bei der KfW

Die neue Heizung wird hier nur als Einzelmaßnahme bei der BAFA gefördert (keine Doppelförderung).

B) Gibt es ab 01.07.2021 zwei Möglichkeiten:
1. Förderung des Heizungsaustausches als Einzelmaßnahme (BEG EM) bei der BAFA (mit entsprechenden Zuschussätzen)
+ ggf. Sanierungsfahrplan (iSFP)-Zuschuss (5%) bei der BAFA
+ Zuschuss-Förderung über die KfW für die übrigen Sanierungsmaßnahmen (hier: Zuschuss: 27,5 % - förderfähige Kosten: 120 T€
- oder bei erreichen der Erneuerbaren-Energien-Klasse durch eine neue Heizung: Zuschuss: 32,5 % - förderfähige Kosten: 150 T€)
+ ggf. Sanierungsfahrplan (iSFP)-Zuschuss (5%) bei der KfW

Auch hier würde der Heizungsaustausch nur bei der BAFA als Einzelmaßnahme gefördert.

o d e r

2. Alleinige Effizienzhaus-Förderung/Zuschuss bei der KfW:
- Heizungsaustausch und alle weiteren Sanierungsmaßnahmen würden über die KfW gefördert (hier: Zuschuss: 27,5 % - förderfähige Kosten: 120 T€ - oder bei erreichen der Erneuerbaren Energien-Klasse durch eine neue Heizung: Zuschuss: 32,5 % - förderfähige Kosten: 150 T€)
- ggf. Sanierungsfahrplan (iSFP)-Zuschuss (5%) bei der KfW

Der Heizungsaustausch würde dann "nur" mit 27,5 bzw. 32,5 % gefördert werden. Die evtl. höheren Sätze der BAFA (z.B. Biomasse ect.) würden dann nicht erreicht werden.


Zusammenfassung: Wenn diese Alternativen "stimmen", wäre die Effizienzhaus-100-Beantragung ab 01.07.21, mittels der Alternative B 1, am vorteilhaftesten. Zusätzlich einbezogen werden könnte: a) Der Sanierungsfahrplan (iSFP) bei der KfW und b) die Erneuerbaren-Energien-Klasse.

Sind diese Möglichkeiten und Konsequenzen richtig dargestellt? Für uns wäre es daher entscheidend, wann wir in diesem Jahr einen Antrag stellen sollten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Förderung, haben Sie wie dargestellt verschiedene Möglichkeiten. Bis einschließlich Juni 2021 ist es möglich, die BEG-EM Förderung für den Heizungstausch mit einer Förderung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus über die KfW-Programme 430 bzw. 151 zu kombinieren. Sie müssen allerdings darauf achten, die Kosten der Heizung nicht in beiden Programmen anzugeben, denn eine Doppelförderung ist untersagt. In diesem Fall können Sie den iSFP-Bonus (Sanierungsfahrplan) für die Heizung nutzen. Für die KfW-Förderung gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich nicht.

Ab Juli 2021 sind dann beide vorgeschlagenen Varianten möglich. So können Sie für das komplette Projekt die BEG-WG-Förderung nutzen. Bei einem Effizienzhaus 100 mit EE-Paket und iSFP-Bonus bekommen Sie dann 27,5 % "Basisförderung" + 5 % EE-Paket-Bonus + 5 % iSFP-Bonus (bis zu 37,5 %) für einen Betrag von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. 


Sie können die BEG-EM-Förderung (Einzelförderung für die neue Heizung + iSFP-Bonus) auch mit der BEG WG Förderung (Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus) kombinieren. Zu bedenken ist allerdings, dass sie den EE-Paket-Bonus dann nicht mehr geltend machen können, was zu sinkenden Zuschüssen und niedrigeren anrechenbaren Kosten führt. Wie im ersten Halbjahr 2021 ist dabei auch hier darauf zu achten, dass Sie die Kosten der Heizung nur einmal angeben, um eine Doppelförderung auszuschließen.

Wir empfehlen Ihnen, die verschiedenen Möglichkeiten mit realen Kosten und einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste durchzurechnen, um den besten Förderweg zu finden. Den Energieberater benötigen Sie ohnehin, um Mittel aus den KfW-Programmen 151, 152 und 430 sowie aus dem Programmteil WG der BEG Förderung zu beantragen.

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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