Mein Sohn hat in einem 2-Parteienhaus oben die Eigentumswohnung gekauft. Wir wollten jetzt den Dachboden dämmen, aber die Frau unten wollte das nicht, weil Sie nicht informiert war. Sie brauchte ja nicht zahlen - aber es ging ja um die Energiekostensenkung.
Ob die Maßnahme hier ohne Weiteres möglich ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Handelt es sich beim Dachboden um Sondereigentum, kann Ihr Sohn die Maßnahme ohne Weiteres umsetzen. Bei Gemeinschaftseigentum ist in der Regel eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit nötig. Da sich nur zwei Parteien in der WEG befinden, sind beide Stimmen nötig, um eine Dachbodendämmung am Gemeinschaftseigentum umsetzen zu können.
Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht. Dieser prüft die vertraglichen Grundlagen und gibt Tipps, wie Sie in der Sache weiter verfahren können. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.
Denken Sie außerdem daran, dass das Gebäudeenergiegesetz die Dämmung frei zugänglicher Dachböden zu unbeheizten Dachräumen nachträglich fordert. Ausgenommen sind nur Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die eine Wohnung davon als Eigentümer seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnen.