Wir wohnen in einer Dachgeschosswohnung, die nicht oder sehr schlecht isoliert ist. Das Haus wurde 1972 gebaut, es wurden vor zwei Jahren erst neue Fenster eingebaut. Wir haben hohe Heizkosten durch die mangelhafte Isolierung. Kann ich eine Dämmung gesetzlich einfordern?
Nein, solange Sie die Wohnung an sich uneingeschränkt nutzen können, ist das nicht möglich. Eine Dämmpflicht gibt es nur für von oben frei zugängliche Decken zum unbeheizten Dachgeschoss. Außerdem muss der Eigentümer dämmen, wenn er das Dach neu eindeckt. Darüber hinaus sind Maßnahmen nach aktueller Gesetzgebung (GEG 2023 und 2024) nicht verpflichtend.
Hilfreich könnte es sein, wenn Sie mit einer Wertsteigerung der Immobilie, geringeren Energiekosten und sinkenden CO2-Steuern argumentieren, die allesamt mit einer Dachdämmung einhergehen. Unterstützung bekommen Sie dabei von einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser informiert auch über aktuelle Förderangebote zur Dachdämmung, die Sie Ihrem Vermieter ebenfalls vorlegen können.