Wir wohnen zur Miete seit knapp 7 Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Bisher haben wir uns nicht wirklich für den gedämmten Zustand des Hauses interessiert. Aber da in den letzten Monaten sich Flecken an der Decke unserer Wohnung gebildet haben, kommen Zweifel über die Dämmung auf. Das Dach besteht aus Dachziegeln und darunter ist eine dünne Folie, die von innen abblättert. Der Fußboden des Dachgeschosses ist nur Linoleum und darunter ist Beton. Was können wir tun bzw. wie können wir den Vermieter dazu bringen tätig zu werden?
Ist der Dachboden ungedämmt, besteht in der Regel eine Nachrüstpflicht. Diese ist in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und besagt: "Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, [...] müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. [...]".
Ausnahmen bestehen nur dann, wenn bereits eine Dämmung vorhanden ist oder dann, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das Dach bereits gedämmt wurde. Trifft keiner dieser Fälle zu, ist die Dachbodendämmung Pflicht.
Wir empfehlen, das Thema mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser nimmt die Situation vor Ort unter die Lupe und hilft bei der Argumentation mit Ihrem Vermieter. Sind bereits Schäden entstanden (Flecken an der Decke), lohnt sich außerdem der Kontakt zu einem Mieterschutzbund. Die dort arbeitenden Anwälte stehen Ihnen bei allen weiteren Schritten zur Seite und geben rechtlich fundierte Tipps.