Ich beabsichtige den Erwerb eines Hauses. Baujahr 1972, Bungalow, Flachdach, Originalzustand, keine Dämmung. Fällt das Flachdach unter "oberste Geschossdecke" im Sinne der ENEV §10? Besteht somit eine Pflicht zur Nachrüstung, nachdem ich Eigentümer geworden bin?
Nein. Die Nachrüstpflicht nach § 10 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bezieht sich nur auf Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die von oben frei zugänglich sind. Das Flachdach müssen Sie nach § 9 der EnEV erst dann dämmen, wenn Sie eine neue Abdichtung aufbringen. Das gilt übrigens nicht, wenn Sie die bestehende Abdichtung auf dem Dach Reparieren oder eine neue Abdichtung aufbringen, die nur mit der bereits vorhandenen funktioniert.