Darf der Installateur die Heizlastberechnung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides anfertigen oder kann er diese auch vorher durchführen ohne Risiko auf den Verlust der Förderzusage?
Sie dürfen Arbeiten in Auftrag geben, nachdem Sie die Förderung beantragt haben, auch wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht ausgestellt wurde. Sie handeln dann allerdings auf eigenes finanzielles Risiko. Das heißt: Sie könnten theoretisch eine Ablehnung bekommen und müssten die Kosten allein tragen. Eine erneute Beantragung der Mittel wäre in diesem Fall nicht möglich, da die Maßnahme schon begonnen oder umgesetzt wurde.
Möchten Sie dieses Risiko nicht eingehen, warten Sie bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides. Da sich die Bearbeitungszeiten des BAFA deutlich verkürzt haben, dauert das im Normalfall nicht lange.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen".