Der Einkommensbonus ist beschränkt auf Eigennutzer, nicht auf Vermieter. Wir wohnen selber in einem 3 Etagen Haus, von dem wir nur eine Etage vermieten, somit 2/3 der Wohnfläche selber nutzen. Fällt dadurch dieser Bonus für uns aus?
Unser Haus ist Baujahr 1962 und mit nicht isolierten Rollladen-Kästen. Wenn wir diese durch neue, isolierte Kästen ersetzen und geschäumte Alu-Rollladen-Panzer installieren lassen, wäre dies als energetische Einzelmaßnahme förderfähig?
Im aktuellen Entwurf zur BEG-EM-Richtlinie ist dazu zu lesen: "Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro für Maßnahmen nach Nummer 5.3 nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt." Vermieten Sie Wohneinheiten, zählen Sie unserer Auffassung nach nicht mehr als selbstnutzende Eigentümer. Möglich ist jedoch, dass Sie den Bonus anteilig bekommen, da 2/3 des Hauses selbst genutzt sind. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen in diesem Fall allerdings erst dann geben, wenn die Richtlinie zur Förderung ab 2024 veröffentlicht wurde und weitere Informationen der Fördergeber bekannt sind.
Für die Dämmung der Rollladenkästen bekommen Sie Förderung im Zuge einer Fassadendämmung. Alternativ können Sie Fördermittel für den Ersatz oder den erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung beantragen. In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Förderung für neue Rollläden - Nachrüstung oder Erneuerung".