Ich möchte für ein Mehrfamilienhaus mit Gas-Etagenheizung einen Energieverbrauchsausweis erstellen lassen. Bei den Eingabeformularen wird immer nach dem Baujahr der Heizung gefragt. Nun sind die verschiedenen Gasthermen alle unterschiedlichen Alters. Was muss ich hier angeben? Oder wie kann ich einen Energieverbrauchsausweis bei Gas-Etagenheizung erstellen?
Die Angaben im Energieverbrauchsausweis basieren auf den gemessenen Verbrauchsdaten. Das Alter der Heizung ist dabei nur informativ. Geben Sie eine Spanne ein, wenn das möglich ist. Ansonsten können Sie auch das Alter der ältesten Heizung angeben.
Wichtiger ist es, den Energieverbrauch richtig zu ermitteln. Hierzu sind die Verbrauchsdaten aller Wohnungen zu addieren. In einigen Fällen stellen Versorger die summierten Daten zur Verfügung, was zu einer deutlichen Vereinfachung bei der Ausstellung führt. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, erfahren Sie auf Rückfrage bei Ihrem Energieversorger.
Achtung: Handelt es sich um ein Wohnhaus mit bis zu vier Wohneinheiten, welches die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllt (entweder durch Bau oder Sanierung), ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Für denkmalgeschützte Gebäude ist kein Energieausweis nötig. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".