Ich wohne in einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus. Das DG ist ausgebaut. Nun möchte ich wissen, ob sich lt. EnEV die Dämmung bei einer Dachsanierung unterscheidet, wenn der Dachboden als Hobbyraum oder als Wohnraum genutzt wird?
Grundsätzlich spielt die Art der Nutzung in der Energieeinsparverordnung keine Rolle. Entscheidend ist die Frage, ob das ausgebaute Dachgeschoss beheizt ist. Denn nur dann müssen Sie das Dach bei einer Sanierung auch dämmen. Ist der Dachboden unbeheizt und frei zugänglich, greift hingegen die Nachrüstpflicht aus § 10 der EnEV. Hier heißt es, dass Sie Geschossdecken zu unbeheizten und frei zugänglichen Dachräumen dämmen müssen, wenn diese nicht bereits dem Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2: 2013-02 (geringe Dämmstärke ist erforderlich) entsprechen. Alternativ können Sie auch das Dach dämmen, um die Anforderungen des § 10 zu erfüllen.
Etwas anders ist die Situation in denkmalgeschützten Gebäuden. Hier sind Sie nach § 24 von den Anforderungen befreit, wenn die Maßnahmen die erhaltenswerte Substanz (das Baudenkmal) beeinträchtigen oder im konkreten Fall zu aufwendig wären.
Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV teilweise unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben mit der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland zu besprechen.