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Expertenrat

Wann und wo kann ich Zuschüsse für die Kosten von Heizöl, Pellets und Co. beantragen?

Frage von Claudia P. am 18.03.2023 

Wann kann ich den Antrag auf Entlastung stellen und wo bekomme ich den Antrag her? Es geht um den Antrag für die Entlastung für Haushalte, die mit Heizöl oder Pellets heizen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die Bundesländer verantwortlich gemacht. Durch Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Bund und Ländern sind Anträge außer in Berlin noch nicht verfügbar. Wir gehen davon aus, dass Sie die Entlastung für Heizöl, Pellets und andere nicht leitungsgebundene Energieträger ab dem zweiten Quartal 2023 beantragen können, wenn Sie 2022 entsprechende Rohstoffe gekauft haben. 


Ob Sie im Jahr davor auch Heizöl, Pellets oder andere nicht leitungsgebundene Energieträger bezogen haben, spielt voraussichtlich keine Rolle - hierfür soll es einen Richtpreis geben.

Wo das möglich sein wird, hängt von den Bestimmungen und Regularien in Ihrem Bundesland ab. Denn ein deutschlandweit einheitliches Angebot ist hier nicht geplant. Im Beitrag "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas" informieren wir über den aktuellen Stand.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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