Wann kann ich den Antrag auf Entlastung stellen und wo bekomme ich den Antrag her? Es geht um den Antrag für die Entlastung für Haushalte, die mit Heizöl oder Pellets heizen.
Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die Bundesländer verantwortlich gemacht. Durch Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Bund und Ländern sind Anträge außer in Berlin noch nicht verfügbar. Wir gehen davon aus, dass Sie die Entlastung für Heizöl, Pellets und andere nicht leitungsgebundene Energieträger ab dem zweiten Quartal 2023 beantragen können, wenn Sie 2022 entsprechende Rohstoffe gekauft haben.
Ob Sie im Jahr davor auch Heizöl, Pellets oder andere nicht leitungsgebundene Energieträger bezogen haben, spielt voraussichtlich keine Rolle - hierfür soll es einen Richtpreis geben.
Wo das möglich sein wird, hängt von den Bestimmungen und Regularien in Ihrem Bundesland ab. Denn ein deutschlandweit einheitliches Angebot ist hier nicht geplant. Im Beitrag "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas" informieren wir über den aktuellen Stand.