Wer ist verpflichtet, das Formular zur Fachunternehmererklärung auszufüllen? Die Fenstermontage-Firma oder der Energieberater? Wir haben ein Problem damit, die beiden schieben es hin und her und wir wissen nicht, was wir als Kunde eigentlich in dem Fall unternehmen sollen?
Die Fachunternehmererklärung ist vom Fachunternehmen auszustellen. Damit bestätigt die ausführende Firma, dass Sie die technischen Anforderungen an die erledigten Arbeiten eingehalten hat. Nötig ist das bei jeder Sanierung und bei der Beantragung des Steuerbonus für die Sanierung (siehe § 35c EStG). Möchten Sie letzteren nutzen, dürfen Sie sich den Nachweis auch vom Energieberater ausstellen lassen (siehe § 2 Abs 2 ESanMV). Gleiches gilt für die BEG-Förderung: Hier ist eine Bestätigung des Energieberaters erforderlich. Einzige Ausnahmen sind die Förderung der Heizung und der Heizungsoptimierung ohne iSFP - für diese genügt eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Firma (siehe Punkt 9.3 der BEG-EM-Richtlinie).
Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Unternehmererklärung nach GEG - wichtig auch für die Förderung" zusammengestellt.