Gerne würden wir in einem 70er-Jahre Bestandsbau die Fenster modernisieren und über die BAFA fördern lassen. Die ausgesuchten Fenster entsprechen den Vorgaben aus den techn. Mindestanforderungen. Unser Energieberater sagt aber, dass dies trotzdem nicht förderfähig sei, da das Mauerwerk zu schlecht wäre.
Wir hatten hingegen die BAFA-Vorgaben aber so verstanden, dass eine Einzelmaßnahme (wie ein Fensteraustausch) auch ohne Berücksichtigung der restlichen Gebäudehülle vorgenommen werden kann. Wer hat nun recht?
In diesem Fall haben Sie beide recht. Grundsätzlich können Sie jede angebotene Einzelmaßnahme auch losgelöst von allen anderen fördern lassen. Geht es um den Fenstertausch, spielt die Qualität der Fassade aber (auch unabhängig von der Förderung) eine entscheidende Rolle. Sind die Fenster energetisch deutlich besser als die umliegenden Wände, ist die Oberflächentemperatur an den Wandflächen niedriger. Das führt dazu, dass sich unbemerkt Feuchtigkeit ansammeln kann und Schimmel entsteht. Sind die Wände energetisch hingegen besser, ist die Oberfläche der Fenster kälter. Kondenswasser bildet sich an den Scheiben, wo sie gut sichtbar ist und zum Lüften alarmiert.
Ist der U-Wert der Wände wie in Ihrem Haus höher (schlechter) als der Fenster-U-Wert, schaffen Sie mit Lüftungstechnik Abhilfe. Ob das möglich ist und welche Maßnahmen nötig sind, um Feuchteschäden im konkreten Einzelfall zu unterbinden, zeigt Ihr Energieberater im Rahmen des Lüftungskonzepts nach DIN 1946 Teil 6. Lässt sich das Feuchterisiko mit lüftungstechnischen Maßnahmen ausschließen, kommt die Förderung für neue Fenster auch dann infrage, wenn die Wände energetisch schlechter sind.
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