Tausch der 3-fach-Verglasung gegen leichteres Glas.
Geht es um eine Förderung für den Scheibentausch, erhalten Sie diese nur, wenn Sie auch die vom Fördergeber geforderten U-Werte einhalten. Diese liegen beim Tausch der Verglasung bei 1,3 W/m²K in Bezug auf das gesamte Fenster. Wichtig ist außerdem, dass sich die energetische Situation mit der Maßnahme verbessert. Erfüllen Sie die Vorgabe, beantragen Sie die Förderung rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn online über das BAFA-Onlineportal. Dazu benötigen Sie auch die Bestätigung eines Energieberaters.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Scheiben und Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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Bitte beachten Sie auch § 46 GEG "Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften". Demnach dürfen Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Ausnahmen bestehen bei Arbeiten an weniger als 10 Prozent der entsprechenden Bauteilfläche des Gebäudes und dann, wenn anderen Gesetze/Vorschriften die Maßnahme erfordern (Brandschutz, Schallschutz etc.).