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Expertenrat

Ich möchte die Fenster tauschen. Sind zweifach oder dreifach verglaste Fenster die richtige Wahl?

Frage von Herr  K. am 21.07.2023 

Ich überlege, in meinem Reiheneckhaus den Austausch der Fenster in Auftrag zu geben. Baujahr 1980. Außenwand 30 cm Gasbeton. Verputzt. Westgiebel im oberen Bereich verkleidet. Dach 20 cm isoliert. Gasheizung mit Fußbodenheizung. Brennwertheizung 12 Jahre alt. 2-fach oder 3-fachverglasung? Ich kann 3-maliges Lüften nicht sicherstellen. Das Haus soll noch "atmen" können.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit dem Einbau neuer Fenster, egal ob mit Zweifach- oder Dreifachverglasung, dichten Sie das Gebäude ab. Der natürliche Luftwechsel sinkt und reicht unter Umständen nicht mehr aus, um Feuchtigkeit zuverlässig aus dem Haus zu bringen. Ob das der Fall ist, prüft ein Energieberater mit dem Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6. Dieses ist immer dann Pflicht, wenn Sie mehr als ein Drittel der Fenster im Haus tauschen. Es zeigt, ob der natürliche Luftwechsel hoch genug ist oder ob Sie Maßnahmen ergreifen müssen. Ist Letzteres der Fall, können Sie auf verschiedene freie oder Ventilator gestützte Lüftungslösungen zurückgreifen.

Der U-Wert ist unabhängig davon zu prüfen. Denn: Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden Bauteile, kondensiert Wasser zunächst an den Scheiben und Sie können lüften. Sind die Wände schlechter als die Fenster, entsteht Feuchtigkeit an diesen. Bekommen Sie das Problem nicht schnell genug mit, entsteht hier Schimmel.

Bei 30 cm starken Gasbetonwänden können Sie sich jedoch ohne Weiteres für Fenster mit Dreifachverglasung entscheiden. Gehen Sie diesen Weg, bekommen Sie sogar eine Förderung für den Fenstertausch. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie vor dem Beginn der Sanierung zusammen mit einem Energieberater beantragen müssen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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