Expertenrat

Kann ich die Förderung für meine Gasheizung nachträglich beantragen?

Frage von Stephan  B. am 12.10.2021 

Kann ich nachträglich Zuschüsse für mein Gas-Brennwertgerät beantragen, auch wenn es Ende 2020 eingebaut wurde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, das ist leider nicht möglich. Fördermittel für die Gasheizung sind immer vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen zu beantragen. Eine Ausnahme stellen die Steuerboni für die Sanierung oder für Handwerksleistungen dar. Diese beantragen Sie nachträglich über Ihre Steuererklärung. Sofern diese für das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist, können Sie diese Möglichkeit noch nutzen.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Gasheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo