Kann ein Antrag auf Förderung für Anschluss an ein Wärmenetz nach Richtlinien 2023 gestellt und im neuen Jahr auf die neue Förderung gewechselt werden?
Das ist vermutlich möglich. Denn die neue BEG-EM-Richtlinie enthält aller Voraussicht nach eine Ausnahme von der Sperrfrist. So heißt es in Punkt 9.2.5: "Abweichend davon [Sperrfrist nach Stornierung] kann in der Zuschussförderung für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen, einschließlich der Regelungen zum
Vorhabenbeginn." Diese Regelung gilt auch bei der Förderung von Fernwärme.
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