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Expertenrat

Welche Förderung bekomme ich für den Austausch der Fenster?

Frage von Janzik  C. am 09.02.2020 

Ich beabsichtige, die Fenster an meinem Reihenmittel-Bungalow (Bj. 89) zu erneuern. Welche Förderungen kann ich für diese Energiesparmaßnahme beanspruchen und welche Schritte muss ich dazu einleiten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Möchten Sie die Fenster in Ihrem Haus tauschen, bekommen Sie Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder steuerliche Vergünstigungen über den neuen Steuerbonus.

Von der KfW bekommen Sie dabei entweder einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten über das KfW-Programm 430 oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten über das KfW-Programm 152. Der Tilgungszuschuss der Darlehensvariante reduziert die zurückzuzahlende Kreditsumme und lässt sich anders als der Zuschuss aus dem KfW-Programm 430 nicht auszahlen.

Nutzen Sie alternativ zur KfW-Förderung für den Fenstertausch den neuen Steuerbonus für die Sanierung, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen.

Die Anforderungen sind in beiden Fällen gleich. Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von mindestens 0,95 W/m²K erreichen und energetisch schlechter sein, als die umliegenden Wände. Auf diese Weise fungieren die Fenster als Feuchtefalle, wodurch Wasserdampf aus der Luft immer zuerst an den Glasflächen kondensiert. Hier ist er gut sichtbar, sodass Sie die Feuchtigkeit wegwischen und richtig Lüften können. Sind die U-Werte der Außenwand schlechter, müssen Sie zum Feuchteschutz eine Lüftungsanlage einbauen. Ein Energie-Effizienz-Experte kann die Situation vor Ort prüfen und eine zuverlässige Aussage treffen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, müssen Sie die KfW-Förderung vor dem Beginn der Maßnahme zusammen mit einem Energieberater beantragen. Hat der Energieexperte eine sogenannte BzA-ID (Kennnummer zur Bestätigung zum Antrag) erstellt, wenden Sie sich für Zuschüsse an das KfW-Zuschussportal und für Darlehen an Ihre Hausbank. Den neuen Steuerbonus beantragen Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten über Ihre Einkommenssteuererklärung.

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung er Fördermittel, empfehlen wir Ihnen den Fördergeld-Service von unserem Partner Wüstenrot. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenlos und für Sie unverbindlich über unser online-Angebotstool für Fensterarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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