Ich plane den behindertengerechten Umbau des Badezimmers. Mir wurde der Pflegegrad 1 zuerkannt, was einen Kostenzuschuss von max. 4000 Euro ermöglicht. Gleichzeitig möchte ich für die Gesamtinvestition einen KfW-Kredit (zusätzlich auch für einen Treppenlift) beantragen. Frage: Wird der KfW-Kredit um den Kostenzuschuss seitens der Pflege gekürzt oder ist die Kombination beider Möglichkeiten ausgeschlossen?
Sie können den Zuschuss der Pflegekasse mit Darlehen oder Zuschüssen der KfW kombinieren. Wichtig ist dabei, dass ein und dieselbe Maßnahme nur über ein Programm gefördert werden darf. In der Regel unterstützt ein Finanzierungspartner aus ihrer Region bei der Beantragung der Gelder.
Ausführliche Informationen zur Förderung des barrierefreien Badumbaus haben wir Ihnen im Beitrag "Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung".