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Expertenrat

Erhalten wir einen Zuschuss für den barrierefreien Badumbau rückwirkend?

Frage von Karl-Heinz H. am 25.04.2022 

Wir haben in unserem eigenen Haus im letzten Jahr aus eigenen Mitteln unser Badezimmer behindertengerecht umgebaut. Meine Frau ist jetzt nach einer erneuten Operation in Behindertenstufe II eingestuft. Kann ich für die Umbaukosten einen Zuschuss bekommen?

Unsere Krankenkasse lehnt einen Zuschuss ab, weil die Baumaßnahmen bereits abgeschlossen sind. Meine Anfrage 2021 wurde abgelehnt, weil meine Frau keine Behindertenstufe hatte. Nun hat sie eine Behindertenstufe - aber rückwirkend wird nicht bezuschusst.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Rückwirkend ist eine Förderung in den uns bekannten Programmen leider nicht mehr möglich. Sowohl der Pflegezuschuss als auch die KfW-Förderung für den barrierefreien Badumbau (bis auf Weiteres nicht verfügbar), müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme beantragen. Nachträglich ist es nur möglich, die Kosten der Handwerker steuerlich geltend zu machen. Wie das funktioniert, erklärt unser Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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