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Expertenrat

Wie kann ich die Kosten der BAFA-Förderung innerhalb der Widerspruchsfrist erhöhen?

Frage von Angelika M. am 05.12.2022 

Ich habe einen Zuwendungsbescheid für Maßnahmen an der Gebäudehülle erhalten, mit Datum 17.11.22. Nun stellte sich heraus, dass ich die Dämmmaßnahme für die Außenwände in Höhe von 23.000 ,- vergessen hatte. Ich hatte nur die Fenster 34.000 ,- beantragt. Ich habe laut Seite 2 des Bescheides aber vier Wochen Zeit, einen Antrag auf Erhöhung zu stellen.

Ich finde diesen aber nirgends. Können Sie mir bitte einen Tipp geben.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um die Kosten zu erhöhen, senden Sie innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen ab Erhalt Zuwendungsbescheid) ein Anschreiben mit den neuen Kosten an das BAFA. Dieses laden Sie am einfachsten über das online Förderportal hoch. Zusätzlich benötigen Sie eine neue TPB, wenn die bestehende die Maßnahme noch nicht beinhaltet. 


Bei den genannten Summen ist das aktuell möglich, da Ihnen förderbare Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Genügt das nicht, etwa weil Sie einen Puffer einplanen und höhere Kosten ansetzen, können Sie ab 2023 einen separaten Antrag zur Förderung der Fassadendämmung stellen. Dann stehen Ihnen die vollen 60.000 Euro erneut zur Verfügung. Wir empfehlen, das richtige Vorgehen hier mit Ihrem Energieberater zu besprechen, um keine Gelder zu verlieren.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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