x
Expertenrat

Ist es möglich, die BEG-EM-Förderung für die Sanierung und den Steuerbonus für den Energieberater zu nutzen?

Frage von Angelika B. am 04.03.2024 

Kann ich die energetische Sanierung über die KfW fördern lassen, die Kosten für den Energieberater aber als Steuerermäßigung nach §35c in Anspruch nehmen? KEINE Doppelförderung, das weiß ich...

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die Kosten des Energieberaters lassen sich immer nur mit dem Förderprogramm für die geförderte Maßnahme fördern. Ohne die entsprechende Maßnahme würde der Anspruch fehlen, das Förderprogramm zu nutzen.

Denken Sie aber daran, dass der Staat die Energieberatung fördert. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent. Außerdem erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan, durch den die Förderung der Sanierung (BEG EM Zuschüsse) besser ausfällt.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo