Kann ich die energetische Sanierung über die KfW fördern lassen, die Kosten für den Energieberater aber als Steuerermäßigung nach §35c in Anspruch nehmen? KEINE Doppelförderung, das weiß ich...
Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die Kosten des Energieberaters lassen sich immer nur mit dem Förderprogramm für die geförderte Maßnahme fördern. Ohne die entsprechende Maßnahme würde der Anspruch fehlen, das Förderprogramm zu nutzen.
Denken Sie aber daran, dass der Staat die Energieberatung fördert. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent. Außerdem erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan, durch den die Förderung der Sanierung (BEG EM Zuschüsse) besser ausfällt.