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Expertenrat

Berücksichtigt der Staat eine bestehende Solaranlage bei der Förderung?

Frage von Hans H. am 15.02.2024 

Wird eine bestehende Solarthermieanlage bei der Förderung berücksichtigt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie erfüllen mit einer bestehenden Solaranlage die gesetzlichen Vorgaben und können diese aller Voraussicht nach auch weiterhin angeben, wenn Sie den Geschwindigkeitsbonus bei der Förderung einer Biomasseheizung beantragen. Die Kosten der Anlage sind jedoch nicht mehr anrechenbar. Geht es um eine Effizienzhaus-Sanierung, erreichen Sie mit einer bestehenden Anlage auch nicht die EE-Klasse. Hier lassen sich nur Lösungen anrechnen, die Teil der Förderung sind.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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