Wird eine bestehende Solarthermieanlage bei der Förderung berücksichtigt?
Sie erfüllen mit einer bestehenden Solaranlage die gesetzlichen Vorgaben und können diese aller Voraussicht nach auch weiterhin angeben, wenn Sie den Geschwindigkeitsbonus bei der Förderung einer Biomasseheizung beantragen. Die Kosten der Anlage sind jedoch nicht mehr anrechenbar. Geht es um eine Effizienzhaus-Sanierung, erreichen Sie mit einer bestehenden Anlage auch nicht die EE-Klasse. Hier lassen sich nur Lösungen anrechnen, die Teil der Förderung sind.