Wir haben bei einem Nichtwohngebäude ein feuchtes Dach durch eindringendes Regenwasser, da vor 20 Jahren seitens des Architekten eine falsche Dachneigung gewählt wurde. Das Haus hat eine Geschossdeckendämmung, welche durch das eindringende Wasser nass und funktionsuntüchtig wurde. Das Dach selbst ist mit Betonpfannen belegt und hat eine Unterbahn, welche sich durch die laufende Feuchtigkeit zersetzt hat und ebenfalls funktionslos geworden ist, da das Regenwasser einsickert. Nun wollen wir den Schaden beheben und denken daran:
a.) in der Geschossdecke die nasse Dämmung z. Zt. 160 mm rauzunehmen und zu ersetzen. (mehr als 160 mm nehmen?)
b.) Das Dach selber wollten wir, um ganz sicher zu gehen und die Anfälligkeit sowie das Risiko der zu geringen Dachdeckung zu beseitigen, in einer Länge mit Metall-Sandwichplatten 40 mm belegen.
Was würde die KfW daran fördern? Die neue Geschossdeckendämmung und als Nebenkosten auch die neue Dacheindeckung? Denn nur eine neue Geschossdeckendämmung bei weiter defektem Dach bringt nichts. Sie wäre in Kürze wieder nass und unbrauchbar. Mir kann keiner so richtig sagen, wie in solch einem Fall gefördert werden kann.
Geht es um die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Nichtwohngebäude, bietet die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) günstige Darlehen über das Programm 276 "KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren". Neben der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gibt es die Mittel dabei auch für Einzelmaßnahmen wie die Geschossdeckendämmung. Hier erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
Nach Rücksprache mit der KfW können beide Maßnahmen (Dacheindeckung und Dachbodendämmung) gefördert werden, sofern diese dazu dienen, die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern. Der Dachboden muss dazu einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Abhängig vom übrigen Aufbau erreichen sie den Wert zum Beispiel mit einer Mineralwolledämmung (WLG035) der Stärke 240 mm. Liegt die Dämmung in den Sparrenzwischenräumen, ist eine höhere Schichtdicke nötig. Eine zuverlässige Auskunft dazu erhalten Sie von einem Energieberater, der die Konstruktion vor Ort begutachten kann. Diesen finden Sie unter anderem über unsere Energieberater-Suche.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Förderung vor dem Beginn der Sanierung über Ihre Bank beantragen müssen. Ein Sachverständiger bestätigt dabei die Einhaltung der Vorgaben der Bank.