1. Ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der EE-Klasse Denkmal verpflichtend?
2. ist die Förderung KfW Sanierung Denkmal zum Effizienzhaus (Progr. 261) und parallel die BAFA-Förderung zum Einbau einer Wärmepumpe möglich?
3. Ist die BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die des Einbaues einer Wärmepumpe für ein Objekt zusammen möglich?
Nach Punkt 3 der TMA zur BEG-WG-Richtlinie ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der EE-Klasse verpflichtend. Eine Ausnahme für Gebäude unter Denkmalschutz gibt es, wenn der Einbau aus technischen Gründen oder durch Auflagen des Denkmalschutzes nicht möglich ist.
Die BEG-WG-Förderung (ganzheitliche Sanierung) und die BEG-EM-Förderung (Einzelmaßnahme) können Sie nicht gemeinsam beantragen. Es ist allerdings möglich, beide Programme nacheinander zu nutzen. So können Sie beispielsweise erst die Förderung der Wärmepumpe beantragen, um die Heizung zu tauschen. Im nächsten Schritt beantragen Sie dann die BEG-WG-Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung. In Punkt 8.8 der BEG-WG-Richtlinie heißt es dazu: "Eine Kombination mit der BEG EM ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich." Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Sie die EE-Klasse nicht erreichen, wenn Sie die BEG-EM-Förderung für die Heizung nutzen.
Anders verhält es sich, wenn Sie Einzelmaßnahmen miteinander kombinieren. Das ist uneingeschränkt möglich, solange die Kosten nicht über den maximal anrechenbaren Ausgaben liegen. Aktuell liegt die Grenze bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr - 2024 könnte sie allerdings sinken. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie über Neuerungen in diesem Zusammenhang auf dem Laufenden.
Recht recht herzlichen Dank für eure schnelle und kompetente Hilfe! Sie haben mir und vor allem den Bauherren sehr weiter geholfen!