Können bei der Sanierung von besonders erhaltenswerter Bausubstanz die U-Werte wie bei denkmalgeschützten Gebäuden bei der Bezuschussung (Einzelmaßnahmen) durch das BAFA angesetzt werden? Das Wohnhaus befindet sich nicht in einem Sanierungsgebiet. Es handelt sich aber um ein Fachwerkhaus mit Lehmstampfwänden im Erdgeschoss.
Sanieren Sie ein Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz, lässt der Staat auch bei der BEG-Förderung höhere U-Werte zu. Geht es beispielsweise um Arbeiten an der Fassade von Baudenkmälern (alle Gebäude) und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz (nur Wohngebäude) ist ein U-Wert von 0,45 W/m²K erlaubt. Handelt es sich um Außenwände mit Sichtfachwerk, sind bei Innendämmung und Erneuerung der Ausfachung auch 0,65 W/m²K zulässig. Ähnliche Ausnahmen gibt es auch für Fenster, Türen und Dachflächen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Hier finden Sie auch zulässige U-Werte für die jeweiligen Maßnahmen.