Wie errechnet sich das zu versteuernde Einkommen bei dem Einkommens-Bonus von 30 Prozent? Zählt zum zu versteuerten Einkommen auch ein Minijob oder eine Ausbildungsvergütung, von denen keine Steuern abgeführt wurden und zu denen entsprechend kein Steuerbescheid vorliegt?
Relevant für den Einkommens-Bonus ist das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Dieses weisen Sie mit entsprechenden Einkommensteuerbescheiden nach. Einnahmen, die darin nicht aufzuführen sind, bleiben aller Voraussicht nach unberücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die Auskünfte aktuell auf dem letzten Entwurf zur neuen BEG-EM-Richtlinie basieren. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen daher erst dann geben, wenn die Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und Fördergeber weitere Hinweise zur Antragstellung herausgegeben haben.
Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem aktuellen Stand.
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