Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer WEG mit 34 Wohneinheiten. Das Gebäude wurde 1976 erbaut. Ist es möglich, den Zuschuss für die Energieberatung zu erhalten, ohne eine anschließende energetische Maßnahme durchzuführen?
Ich würde gerne in der Eigentümerversammlung das Ergebnis einer Energieberatung unsere Anlage erörtern lassen, um andere Wohnungseigentümer von den meiner Meinung nach erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen (Dämmung Dach und Fassade) zu überzeugen.
Ja, das ist problemlos möglich. Stellt der Energieberater die Ergebnisse der Beratung auf einer Eigentümerversammlung vor, erhalten Sie sogar einen Förder-Bonus in Höhe von 500 Euro. Abgesehen davon bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderhöhe dabei auf 1.700 Euro begrenzt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie m Beitrag "BAFA-Förderung für die Energieberatung - 80 Prozent Zuschuss".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Energieberatung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.