Kann auch eine Förderung beantragt werden, wenn nur eine Seite der Fassade gedämmt wird, welche derzeit noch asbestverseucht ist?
Das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist jedoch, dass Sie die technischen Anforderungen an die Fassadendämmung einhalten. Außerdem zahlt die KfW Zuschüsse erst ab einem Betrag von 300 Euro aus. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung für die Fassadendämmung - Zuschuss oder Förderkredit"
Geht es um eine Asbestsanierung, können Sie unabhängig von der Dämmung auch steuerliche Vergünstigungen nutzen. Bescheinigt ein Sachverständiger, dass die Sanierung erforderlich ist, können Sie die gesamten Kosten als Belastung absetzen. Die Höhe der Vergünstigung berechnet die Steuerbehörde dann individuell, in Abhängigkeit ihrer Einkommenssituation. Ist die Sanierung nicht dringend erforderlich, können Sie 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten. Der Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich nutzbar.