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Expertenrat

Gibt es Fördermittel für ein 2-fach verglastes Fenster?

Frage von Walter S. am 23.02.2022 

Wird der Einbau von Fenstern in 2-fach-Verglasung mit einem Wert Ug 1,0 in ein Gebäude Baujahr 1981 gefördert? Das Gebäude hat keine Wärmedämmung nachträglich erhalten und soll auch keine bekommen. Lage: Südlage, 1. OG mit Holzverschalung. Mauerwerk 30 cm Unipor., Verputz 2 cm.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Voraussetzung für die Förderung neuer Fenster ist das Erreichen eines U-Wertes von 0,95 W/m²K. Der Wert bezieht sich auf das gesamte Fenster (Glas, Rahmen etc.) und ist vom Hersteller zu bestätigen. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, etwa mit besonders energiesparenden Rahmen, können Sie Fördermittel über die BEG beantragen. Mit einem 3-fach verglasten Fenster sind die Vorgaben gut zu erreichen - bei nur zwei Scheiben könnte es knapp werden.

Neben den energetischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem nachweisen, dass der Einbau neuer Fenster keine Feuchte- und Schimmelprobleme zur Folge hat. Lassen die dichten Fenster zu wenig Luft hindurch, um nutzerunabhängige Feuchtelasten ausreichend abzuführen, können auch lüftungstechnische Maßnahmen (freie oder Ventilator gestützte Lüftung) erforderlich sein. Ob das so ist, prüft ein Energieberater mit dem sogenannten Lüftungskonzept.

Einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste benötigen Sie ohnehin, da er die erforderliche Bestätigung zum Beantragen der Fördermittel ausstellt. Das müssen Sie übrigens erledigen, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge vergeben.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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