Wir möchten im Wohnzimmer ein Fenster (3x1,6m) und eine Terrassentür austauschen (2-fach Verglasung). Welche Förderung ist hier möglich? Bitte um Info.
Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit einer 2-Fach-Verglasung ist das in aller Regel nicht möglich - eine Bestätigung hierzu erhalten Sie von Ihrem Fensterbauer oder Lieferanten.
Erreichen Sie den geforderten U-Wert, können Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM-Förderung beim BAFA beantragen. Alternativ gibt es einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent, den Sie im Zuge Ihrer Einkommenssteuererklärung verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren geltend machen können. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, bleibt Ihnen mit dem Steuerbonus für Handwerkerkosten eine Alternative. Hier erhalten Sie 20 Prozent Förderung in Form von steuerlichen Vergünstigungen für die bei der Sanierung anfallenden Lohnkosten.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie BEG-Zuschüsse rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit der Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten beantragen müssen. Den Steuerbonus können Sie hingegen nachträglich ohne Energieberater nutzen. Eine Kombination beider Angebote für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.