Ich möchte 2 Dachfenster gegen neue austauschen. Ich habe ein Einfamilienhaus bauj. 1946 nicht gedämmt. Kann ich für die Fenster eine Förderung bekommen? Oder welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich ist eine Förderung der neuen Fenster möglich. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater beantragen. Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von 0,95 W/m²K (bei Denkmal oder Sonderverglasung höher) haben und dürfen nicht zu Feuchteschäden führen. Günstig ist es daher, wenn der U-Wert der Fenster über dem U-Wert der umliegenden Bauteile liegt. Denn dann verlieren die Fenster mehr Wärme. Sie sind die kältesten Bauteile und Feuchtigkeit kondensiert nur an diesen. Erfüllen Sie die Vorgaben nicht, zeigt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6, ob Feuchteprobleme zu erwarten sind und wenn ja, wie Sie dem vorbeugen. Infrage kommen lüftungstechnische Maßnahmen mit oder ohne Ventilator.
Entscheiden Sie sich für energetische "schlechtere" Fenster (U-Wert höher), können Sie zumindest den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Lohnkosten von Fachhandwerkern steuerlich geltend machen.
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