Wie hoch sind die max. Förderleistungen beim Austausch der Fenster und einer alten Ölheizung und muss hierfür ein Energieberater hinzugezogen werden, wenn hierfür nur der Zuschuss beantragt werden soll?
Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es dabei einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Alternativ können Sie noch bis Juni 2021 ein Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 152 beantragen. Ab Juli gibt es die Darlehensvariante dann ebenfalls über die BEG-EM-Förderung.
Tauschen Sie die Ölheizung aus, bekommen Sie auch Fördermittel für die neue Heizung über die BEG-EM-Förderung. Die Zuschusshöhe hängt hier von der neuen Heizung ab. Entscheiden Sie sich für eine Gas-Hyridheizung (z.B.: Gasbrennwerttherme + Wärmepumpe) bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent. Tauschen Sie die Ölheizung durch eine Wärmepumpe aus, beträgt der Zuschuss 45 Prozent. Für eine neue Holzheizung erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 45 bis 50 Prozent.
In beiden Fällen gilt: Setzen Sie Maßnahmen aus einem BAFA-Sanierungsfahrplan um, steigt die Förderrate um 5 Prozent. Außerdem sind die Mittel immer vor dem Beginn der Sanierung (KfW) beziehungsweise vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen (BEG) zu beantragen. Die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste benötigen Sie dabei nur für den Fenstertausch.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
Da Sie die Fördersumme nachträglich nicht mehr nach oben korrigieren können, empfehlen wir, die Angebote detailliert und großzügig kalkulieren zu lassen. Kostenfreie Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie dabei unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.