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Expertenrat

Wo kann ich Fördergelder für den Fenstertausch im Dreifamilienhaus beantragen?

Frage von Astrid S. am 28.02.2020 

Ich möchte in meinem 3-Familien-Haus die Fenster alle erneuern. Da das Haus auf dem Land ist und sehr ruhig gelegen, hatte ich an eine 2-Fach-Verglasung gedacht. Das Haus ist über 100 Jahre alt, mit gebrannten Ziegeln erbaut und mit einer Schieferfassade und Dämmung verkleidet. Ich benötige keine Bankfinanzierung. Wo kann ich Fördergelder beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für die energetische Sanierung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten stehen Ihnen nur zinsgünstige Darlehen aus dem Programm 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Das Besondere daran ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent, der die Zurückzuzahlende Summe reduziert. Kommt dieses Programm für Sie infrage, müssen Sie zunächst einen Energieberater beauftragen. Der Experte aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste prüft das Vorhaben und erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID). Mit dieser können Sie die Mittel dann über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen.

Wichtig ist, dass die Fenster für die KfW-Förderung hohe Anforderungen erfüllen müssen. Sie haben dabei die Wahl zwischen:


  • energiesparenden Fenstern ohne besonderen Einbruchschutz: U-Wert maximal 0,95 W/m²K
  • energiesparende Fenster mit Einbruchschutz (RC 2 nach DIN EN 1627): U-Wert maximal 1,1 W/m²K

Die Fenster sollten in jedem Fall "schlechter" als die umliegenden Wände sein, um Feuchte- und Schimmelprobleme zu vermeiden. Ist der U-Wert der neuen Fenster besser als der Wert der Wände, sorgt eine kontrollierte Lüftungsanlage für die nötige Sicherheit.

Weitere Informationen zum Thema geben wir Ihnen im Beitrag: Förderung für neue Fenster und Dachfenster

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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