Expertenrat

Kann eine Förderung für Fenster und Türen auch nachträglich beantragt werden?

Frage von Bernhard H. am 13.09.2016 

Ich habe meinen Hauseingang sanieren lassen (Haustüre und Fenster). Der Fensterbauer hat mich nicht darauf hingewiesen, dass ich dazu einen Zuschuss bekommen kann. Besteht die Möglichkeit dazu noch im Nachgang. Die Schlussrechnung (ca 16.400 €) liegt mir seit heute vor.

 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fördermittel, die die KfW für neue Türen oder Fenster bereitstellt, müssen leider alle vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt und bestätigt werden. Als privater Hausbesitzer können Sie die Handwerker-Rechnungen jedoch steuerlich geltend machen.

Wie der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann und was es dabei zu beachten gibt, erklärt Experte Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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