Ich habe meinen Hauseingang sanieren lassen (Haustüre und Fenster). Der Fensterbauer hat mich nicht darauf hingewiesen, dass ich dazu einen Zuschuss bekommen kann. Besteht die Möglichkeit dazu noch im Nachgang. Die Schlussrechnung (ca 16.400 €) liegt mir seit heute vor.
Die Fördermittel, die die KfW für neue Türen oder Fenster bereitstellt, müssen leider alle vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt und bestätigt werden. Als privater Hausbesitzer können Sie die Handwerker-Rechnungen jedoch steuerlich geltend machen.
Wie der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann und was es dabei zu beachten gibt, erklärt Experte Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"