Erhält unsere WEG einen Zuschuss für Fenster, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden?
Einen Zuschuss für die neuen Fenster (KfW-Programm 430) können Sie nur als Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen beantragen. Trifft das in Ihrem Fall nicht zu, können Sie ein zinsgünstiges Darlehen über das KfW-Programm 152 beantragen. Das Förderprodukt ist mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent ausgestattet. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor dem Beginn der Maßnahme beantragen. Außerdem muss ein Energie-Effizienz-Experte des Bundes die Maßnahme vorher prüfen und bestätigen.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".