Wir planen den Umstieg in zwei Gebäuden von Gasheizung (Entfall) auf den Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Mainz.
A) Bürogebäude
B) Klosterbereich und Klosterkirche
Gibt es hier Förderzuschüsse und wie sind diese zu beantragen? Gibt es Ausnahmen für die Bezuschussung im kirchlichen Bereich?
Den Anschluss an ein Wärmenetz (Netz für insgesamt mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten) fördert der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Tauschen Sie im gleichen Zuge eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung aus und verzichten zukünftig auf das Heizen mit fossilen Energieträgern, steigt die Förderung für den Fernwärme-Anschluss um 10 Prozent auf insgesamt 40 Prozent an.
Beantragen können Sie den Zuschuss online über die Webseite des BAFA. Wichtig ist, dass das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgt. Direkt nach der Antragstellung können Sie Aufträge auf eigenes finanzielles Risiko vergeben. Sicherheit bekommen Sie erst mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids. Beachten Sie hierzu die aktuellen Bearbeitungszeiten des BAFA.
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ausnahmen gibt es nur für den Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen.