Expertenrat

Wie hoch ist die Förderung für die Umstellung von Öl auf Gas?

Frage von Eva G. am 23.02.2021 

Ich möchte ein Mehrfamilienhaus von Öl- auf Gasheizung umstellen. Wie hoch sind die staatlichen Zuschüsse und wie werden sie beantragt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Höhe der Förderung für die Gasheizung hängt von der Art der Anlage ab. Während Sie für reine Gasheizungen keine finanzielle Unterstützung bekommen, fördert der Staat "Renewable Ready"-Gasbrennwertheizungen mit Zuschüssen in Höhe von 20 Prozent. In diesem Fall müssen Sie die Gasheizung spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme mit einer Erneuerbare-Energien-Anlage kombinieren. Installieren Sie gleich eine Gas-Hybridheizung (Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpe, Holzheizung oder wasserführendem Pelletofen), erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent. Schlägt ein Sanierungsfahrplan die Maßnahme vor, sind sogar 5 Prozent Förderung mehr möglich.

Zu beantragen sind die Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA. Die Zuschüsse können Sie dabei mit einem Kredit aus dem KfW-Programm 167 ergänzen. Ab Juli 2021 steht Ihnen außerdem eine Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss zur Förderung der Heizung zur Verfügung. Diese löst das KfW-Programm 167 ab und ist dann ebenfalls bei der KfW zu beantragen.

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

Übrigens: Angebote für die neue Heizung bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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