Wir möchten unsere alte Ölheizung Bj. 1992 gegen eine Gasbrennwertheizung austauschen, ohne später zu erweitern. Es muss erst der Gasanschluss gelegt werden, der Schornstein erneuert und dann die Anlage installiert werden. Mit Entsorgung der alten Öltanks belaufen sich die Kosten auf ca 12.000€. Können wir hierfür eine Förderung beantragen?
Fördermittel bekommen Sie seit Januar 2020 nur noch in Verbindung mit einer regenerativen Energieanlage. Um die Anforderungen des BAFA-Programmes "Heizen mit erneuerbaren Energien" zu erfüllen, müssen Sie die Gasbrennwertheizung dabei mindestens mit einer Solaranlage oder einem wasserführenden Pelletofen ergänzen. Infrage kommen auch Wärmepumpen oder Holzkessel für Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel. Wichtig ist, dass die regenerative Energieanlage dabei mindestens 25 Prozent der Heizlast deckt. In einem typischen Einfamilienhaus mit etwa 20 kW sind das 5 kW. Eine Solaranlage müsste dabei eine Kollektorfläche von rund 8 Quadratmetern haben (Bemessungswert laut BAFA 635 Watt pro Quadratmeter)
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, bekommen Sie beim Austausch der Ölheizung einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent. Lassen Sie die regenerative Anlage spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme nachrüsten, vergibt das BAFA einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent.
Kommt eine der Varianten für Sie infrage, müssen Sie die Förderung vor der Beauftragung eines Fachbetriebes online auf der Webseite des BAFA beantragen. Förderbar sind dann alle Kosten - also auch die Ausgaben für die Demontage der Ölheizung, den neuen Gasanschluss und die Sanierung des Schornsteins.
Mit der Förderung kommen Sie zum Beispiel bei einer Solaranlage auf einen ähnlichen Preis. Das heißt, dass Sie die erneuerbare Energieanlage in diesem Fall für geringe Mehrkosten dazu bekommen. Die Heizkosten und die Ausgaben der 2021 kommenden CO2-Bepreisung sinken jedoch spürbar. Eine zuverlässige Aussage ist allerdings nur mit einem individuell erstellten Angebot möglich.