Folgendes Problem mit resultierenden Fragen: selbst bewohntes EFH, ich selbst bin 63, Gasbrennwerttherme 18 J. alt: Reparatur des Wärmetauschers aufgrund von Wasserverlust notwendig, Heizung + Warmwasserbereitung funktionieren, es muss immer mal wieder Wasser aufgefüllt werden.
>>> Ist die Heizung i.S. der BEG noch "funktionstüchtig"?
>>> Wenn ja, würde ich 50 % bei Ersatz durch eine Wärmepumpe erhalten resp. 55 % bei Verwendung eines umweltfreundlichen Mittels?
>>> erhalte ich die obige Förderung auch, wenn ich auf ein Hybridsystem aus Wärmepumpe + reparierte Brennwerttherme umstelle?
>>> Wie schätzen Sie die Preisentwicklung bei Wärmepumpen ein?
Ich möchte keinen Kredit mehr aufnehmen (zahle das Haus noch bis 2028 ab). Aus meiner Sicht könnte eine günstigere Investition sein: neue Gasbrennwerttherme + Biomethan.
>>> erhalte ich Förderung auf die Brennwerttherme, wenn ich mich zur Nutzung von Biomethan bis zur 65%-Grenze verpflichte?
>>> und wenn nicht, was ist die Begründung seitens des Gesetzgebers? Biomethan aus biogenen Reststoffen ist aus meiner Sicht auch unter ökologischen Gesichtspunkten eine gute Sache (m.E. besser als die Nutzung von Holz, da keine Kaskadennutzung).
Tauschen Sie die Heizung aus und entscheiden sich für eine neue Wärmepumpe, bekommen Sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Außerdem können Sie den Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent (bei Erd- oder Sole-Wärmepumpen und bei allen Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln) und den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent (Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro) beantragen. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Sie aktuell nicht, da die alte Anlage dazu mindestens 20 Jahre alt sein müsste. Lassen Sie die Reparatur durchführen und die Gasheizung erst in zwei Jahren tauschen, bekämen Sie den Bonus.
Bleibt die Gasheizung bestehen und Sie ergänzen diese um eine Wärmepumpe, bekommen Sie ebenfalls den Basisbetrag zur Förderung für die Wärmepumpe, den Wärmepumpen-Bonus (optional) und den Einkommens-Bonus (optional).
Zur Preisentwicklung können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben. Tendenziell ist bei steigenden Produktions- und Verkaufszahlen mit niedrigeren Preisen zu rechnen. Der drohende Handwerkermangel könnte jedoch zu steigenden Montagekosten führen.
Installieren Sie "nur" eine neue Brennwertheizung, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Anlage 100-prozent wasserstofffähig ist (Einsatz von H2 keine Pflicht). Erfüllen Sie die Vorgaben, bekommen Sie die Förderung jedoch nicht für die Gesamtkosten, sondern nur für die Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit.
Für reine Biomethan-Gasheizungen gibt es leider keine Förderung. Hierfür können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Begründen lässt sich das unter Umständen damit, dass die Biomethan-Gasheizung zukünftig den technischen Mindeststandard darstellt.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.