Wir planen den Einbau einer Gaube sowie neuer Fenster und Türen nach seltenen Wärmeschutzrichtlinien. Was ist für die Förderung zu beachten?
Sowohl bei der Gaube als auch bei Fenstern und Türen gelten die technischen Mindestanforderungen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese beziehen sich vor allem auf den U-Wert, bei dem Sie folgende Grenzwerte einhalten müssen:
Handelt es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz, sind teils schlechtere U-Werte zulässig. Bei Fenstern ist außerdem darauf zu achten, dass diese nicht besser als die umliegenden Wände sind. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Feuchtigkeit zunächst an den Glasflächen kondensiert und zum Lüften alarmiert. Erfüllen Sie diese Vorgabe nicht, können Sie mit einer Lüftung für Abhilfe sorgen.
Wichtig ist außerdem, dass Sie die Förderung vor Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite der BAFA beantragen. Dazu benötigen Sie eine TPB-ID (Kennnummer zur technischen Projektbeschreibung), die Sie mit der Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten bekommen.