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Expertenrat

Können wir Fördermittel beantragen, wenn wir ein Haus an eine bestehende Heizung anschließen?

Frage von Elisabeth B. am 02.08.2022 

Wir haben eine Hackschnitzelheizung 2015 eingebaut für unseren Bauernhof. Nun wollen wir unser Zuhause mit Ferienwohnungen anschließen. Können wir eine Förderung für Wohngebäude hier beanspruchen? Erweiterung Gebäudenetz, dachte ich. Sind dann auch neue Puffer im 2-ten Haus förderfähig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für den Anschluss an ein Gebäudenetz erhalten Sie, wenn dieses die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllt. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 55 Prozent auf erneuerbaren Energien basiert. Zudem müssen erzeugten Wärmemengen und Energieverbräuche messtechnisch erfasst werden. Zuschüsse in Höhe von 30 bis 35 Prozent erhalten Sie dabei für Wärmeübergabestation und Rohrnetz auf dem Grundstück des mit Wärme zu versorgenden Gebäudes, die Installation und Inbetriebnahme sowie die notwendigen Umfeldmaßnahmen.

Beachten Sie, dass der Staat kürzlich eine Änderung der BEG-Förderrichtlinien beschlossen hat. Diese führt zu einer Absenkung der Förderraten auf 25 Prozent. Weitere Informationen zur aktuellen BEG-Reform geben wir Ihnen im Beitrag "BEG-Förderung 2022 stark gekürzt / neue Förderbedingungen".


Kommentare

Elisabeth B.

Falls ich jetzt noch bis zum 15.8. eine Förderung beantrage für Heizungsoptimierung, könnte ich dann anschließend aus dem neuen Programm, sprich nach dem 16.8., Förderung für Gebäudehülle beantragen?

ENERGIE-FACHBERATER 

Nach unserer Auffassung gilt die Begrenzung auf einen Antrag pro Person für die Dauer der Übergangsregelung bis einschließlich 14. August 2022. In der Bekanntmachung zur BEG-Reform heißt es dazu: "Abweichend hiervon können Anträge für die BEG EM Zuschussförderung beim BAFA bis zum Ablauf des 14. August 2022 (24 Uhr) [...] gestellt werden, jedoch begrenzt auf einen Antrag pro Antragsteller."

Ab 15. August 2022 sollte es wider möglich sein, mehrere Anträge zu stellen. Die Höchstgrenze förderbarer Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr ist dabei nach wie vor zu beachten.

Achtung: Stichtag ist der 14.08.2022. Ab 15.08.2022 gelten die neuen Bedingungen der BEG-Reform. 

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