Welche Förderungen bekomme ich beim Ersetzen meiner undichten Haustüre?
Für das Austauschen der Haustür stehen verschiedene Förderangebote zur Verfügung. Zum einen gibt es einen Zuschuss oder ein Darlehen mit Tilgungszuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Förderhöhe liegt bei 20 bis 25 Prozent und setzt einen hohen Wärmeschutz (U-Wert 1,3 W/m²K oder besser) voraus.
Alternativ können Sie den Steuerbonus für die Sanierung (20 Prozent) nutzen. Auch dieser setzt einen hohen Wärmeschutz voraus.
Handelt es sich um eine einbruchhemmende Haustür mit gutem Wärmeschutz (Widerstandsklasse RC 2 der DIN EN 1627 und U-Wert von mindestens 1,3 W/m²K) können Sie auch Zuschüsse aus dem KfW-Programm 455-B (10 bis 20 Prozent) für mehr Einbruchschutz beantragen.
Ohne technische Anforderungen gibt es den Steuerbonus für Handwerkerleistungen (20 Prozent der angefallenen Lohnkosten). Einen Überblick geben wir im Beitrag zur Förderung der Haustür.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Haustür.