Ist die KfW-Förderung für eine Haustür zur Energie-Effizienz und zur Einbruch-Hemmung addierbar? Welchen Zuschuss muss ich beantragen (430 oder 455-E oder beide gleichzeitig)? Es wäre schön, wenn Sie mir eine Antwort geben würden.
Geht es um die Förderung einer Haustür, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zum einen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über diese bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 10 Prozent, wenn Sie die Mittel rechtzeitig vor der Sanierung mit einem Energieberater beantragen.
Die KfW bietet mit dem Programm 455-E eine Förderalternative, über die Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent erhalten. Die Förderung ist ebenfalls vor dem Beginn der Sanierung zu beantragen. Einen Energieberater benötigen Sie nicht.
Die dritte Variante ist der Steuerbonus für die Sanierung. Über diesen bekommen Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuer abzusetzen. Den Bonus nutzen Sie nachträglich ohne Energieberater über Ihre Steuererklärung.
In allen drei Fällen sind bestimmte technische Voraussetzungen zu erfüllen. So gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K als Pflicht. Bei der KfW-455-E-Förderung muss die neue Haustür zudem die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN 1627 erreichen.
Erfüllen Sie keine der technischen Vorgaben, steht Ihnen mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen eine letzte Alternative zur Wahl. Nutzen Sie diese, können Sie jährlich 20 Prozent der angefallenen Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Mittel untereinander nicht kombinierbar sind. Sie müssen sich also für eine Variante entscheiden. Hilfreich ist dabei unser Beitrag "Förderung oder Steuerbonus - was lohnt sich mehr?".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Haustüren herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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