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Expertenrat

Wir wollen eine neue Haustür einbauen und die Förderung der KFW in Anspruch nehmen (Energie/Einbruch). Was müssen wir beachten?

Frage von Alexander M. am 05.10.2015 

Wir wollen eine neue Haustür bei uns einbauen und die Förderung der KFW in Anspruch nehmen (Energie/Einbruch). Worauf müssen wir bei der Tür achten? Muss es eine RC 2 Tür sein? Ist die Förderung dann 20% oder was heißt bis zu 20 % - Greift immer nur eine der beiden Förderungen (Energie/Einbruch)? Wie beantrage ich die Förderung ? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung der KfW beantragen Sie zusammen mit einem Energieberater und zwar vor Beginn der Sanierung. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Sanierungskosten.

Gefördert werden einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile). Der U-Wert der Haustür darf für die Förderung maximal 1,3 betragen. Alle wichtigen Merkblätter der KfW finden Sie hier.

Wenn Sie die Angebote für Ihre neue Haustür vorliegen haben, können Sie unsere kostenlose Fördermittel-Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Zuschüsse zu optimieren. Dabei prüfen Experten Ihre Fördermöglichkeiten und stellen Ihnen unterschriftsreife Anträge zur Verfügung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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