Wechsel Förderung Altmodell vor dem 31.12.2023 zum neuen Förderprogramm ab 01.01.2024
Gilt die Sperrfrist, wenn man Zusage aus dem alten Förderprogramm (35 %) hat und man einen neuen Förderantrag ab dem 01.01.2024 bis hin zu 50 % stellen möchte? Wie ist der Prozess? Erst alte Förderungszusage stornieren und dann neuen Antrag stellen? Gibt es ein Risiko, nicht den Zuschuss im Jahr 2024 zu bekommen und plötzlich hat man gar keine Förderung mehr?
In diesem Fall gibt es eine Ausnahmeregelung. Haben Sie nicht vor dem 29.12.2023 mit der Maßnahme begonnen, können Sie die Förderung mit einem unterschriebenen Schreiben stornieren. Dieses laden Sie dazu im BAFA-Förderportal hoch.
Direkt nach der Stornierung können Sie die neue Förderung beantragen. Aktuell ist das jedoch noch nicht möglich. Für alle bis Ende August 2024 begonnenen Maßnahmen, dürfen Sie die Heizungsförderung daher nachträglich beantragen.
Die Beantragung vor Maßnahmenbeginn ist voraussichtlich ab 27. Februar 2024 über das KfW-Portal "Meine KfW" möglich. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das im Detail funktioniert. Beachten Sie auch unsere FAQs zur Förderung.
Beachten Sie, dass sich die technischen Anforderungen (jahreszeitbedingte Energieeffizienz) inzwischen verschärft haben. Ob die geplante Heizung nach wie vor förderbar ist, erkennen Sie in der Liste förderbarer Wärmepumpen.
Ein Risiko, dass Sie die Förderung nicht bekommen, besteht. Sofern Sie alle technischen Vorgaben erfüllen, ist das in der Regel aber gering. Das gilt vor allem dann, wenn Sie die Förderung vor Maßnahmenbeginn beantragen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Heizungen.