Ich besitze ein Mietshaus mit drei Wohneinheiten, in der unteren Etage befindet sich eine Gaststätte, welche ebenfalls vermietet ist. Das Haus ist Baujahr ca. 1910 und wir heizen mit einem 30 Jahre alten Brennwertkessel Viessmann Atola.
Nach den neuen Gesetzen werde ich wohl verpflichtet werden, diesen Kessel z.B. gegen eine Wärmepumpe zu tauschen. Da eine Wärmedämmung zu kostspielig ist und auch wegen Einhaltung von Grundstücksgrenzen von außen nicht möglich ist, würde ich die Wärmepumpe sicher durch eine Gastherme unterstützen müssen.
Ich selbst wohne nicht in diesem Haus. Darum meine Frage an Sie, ob es für meinen Fall staatliche Förderungen gibt? Bisher habe ich es so verstanden, dass dies nur für selbst genutztes Wohneigentum gilt.
Austauschen müssen Sie nur 30 Jahre alte Heizungen, die nicht auf Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik basieren. Handelt es sich wie beschrieben um einen Gas-Brennwertkessel, dürfen Sie diesen so lange weiter betreiben, bis er irreparabel kaputt ist (längstens bis 2044). Erst dann müssen Sie die GEG-Anforderungen erfüllen. Infrage kommt dabei zum Beispiel ein Pelletkessel (wenn genügend Platz vorhanden ist), eine Wärmepumpe (wenn die Vorlauftemperatur bei etwa 50 Grad Celsius oder darunter liegt) oder eine Hybridheizung aus Gasbrennwert-Therme und Wärmepumpe.
Fördermittel bekommen Sie für den Heizungstausch in Wohn- und Nichtwohngebäude sowie in gemischt genutzten Häusern. Aktuell beträgt die Förderrate für eine Wärmepumpe 25 Prozent bzw. 30 Prozent, wenn diese mit natürlichen Kältemitteln arbeitet. Ab 2024 gibt es ergänzend dazu verschiedene Boni für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum und Kleinvermieter, die das Gebäude selbst bewohnen. Da Sie beiden Gruppen nicht angehören, können Sie die BEG-EM-Förderung wie bisher weiter nutzen.
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