Wir haben aktuell noch eine Nachtstromheizung und möchten diese gegen eine Wärmepumpe austauschen. Es gibt nun Gerüchte, dass eine Förderung 2024 nach dem dann neuen Heizungsgesetz für uns nicht mehr möglich sei, sondern nur noch bei Öl oder Gas. Wie lautet dazu Ihre Meinung?
Ob Sie eine Förderung der Heizung bekommen, hängt von der Art der neuen Anlage ab. Ist diese nach den Vorgaben der Fördergeber förderbar, spielt die Art der alten Heizung keine Rolle. Der Austauschbonus für alte Heizungen könnte durch den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent für Selbstnutzer ersetzt werden. Letzteren plant die Regierung für den Austausch mindestens 20 Jahre alter Heizungen (Öl, Gas, Kohle oder Nachtstrom). Als Selbstnutzer kommt für Sie dann unter Umständen auch der Einkommensbonus in Höhe von 20 Prozent infrage.
Beachten Sie auch, dass die anrechenbaren Kosten 2024 sinken könnten. Das hätte eine geringere Förderhöhe zur Folge, wenn Ihre Kosten 30.000 Euro übersteigen und kein Bonus infrage kommt.
Da die GEG-Novelle noch nicht verabschiedet wurde, können wir Ihnen aktuell leider keine verbindlichen Informationen geben. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden.